Gerichtsurteil: AKW-Betreibern steht eine angemessene Entschädigung zu
Der frühzeitige Atomausstieg, aufgrund der Katastrophe von Fukushima-1, ist rechtens. Den Betreibern, der vom Netz genommenen Atomkraftwerke (AKW) Krümmel und Mülheim-Kärlich, steht allerdings eine finanzielle Entschädigung für Strommengen, die ihnen einmal zugesagt wurden, zu, urteilte Weiterlesen