Die beiden Befangenheitsanträge, die die NPD gegen zwei zuständige Richter gerichtet hatte, wurden abgelehnt. Im Jahr 2003 war das Verbotsverfahren aus diesem Grund gescheitert. Damals wurde während der laufenden Verhandlung bekannt, dass ein Funktionär jahrelang für den Verfassungsschutz arbeitete und dafür viel Geld erhielt. Damals stand im Raum, dass der deutsche Staat selbst für Beweise sorgte. Dieses werteten die zuständigen Richter als Verfahrenshindernis.