

„Deutschland müsste seine Grenzen notfalls mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge schützen“, sagte AfD-Chefin Petry. Sie sagte im „Mannheimer Morgen“, dass der Gebrauch von Schusswaffen und Waffengewalt im Gesetz vorgesehen sei. Sie antwortete auf die Frage, wie ein Grenzpolizist sich bei einem illegalen Grenzübertritt verhalten soll, mit: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern und notfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen. Die Polizeigewerkschaft widerspricht und teilt mit, dass kein deutscher Polizist auf Flüchtlinge schießen würde. Beatrix von Storch setzte noch einen drauf und sagte, dass an den Grenzen auch auf Frauen und Kinder geschossen werden müsste, um einen drohenden Grenzübertritt abzuwenden. Ein gezielter Waffeneinsatz gegen Menschen, um damit einen möglichen Grenzübertritt zu verhindern, ist rechtswidrig. Die Gewerkschaft teilte mit, dass es sich bei der Aussage der AfD-Chefin um radikales und menschenverachtendes Gedankengut handelt. Im derzeit geltenden Polizeigesetz gibt es kein Gesetz, das den Waffeneinsatz gegen Flüchtlinge erlaubt, um sie damit am Grenzübertritt zu hindern. Der Polizeigewerkschaftsvorsitzende Jörg Radek sagte der Tagesschau: „Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren. So etwas hatten wir schon einmal in der deutschen Geschichte, und das wollen wir nie wieder.“