Entscheidung zur Wahlwiederholung: Wird die Berlin-Wahl in knapp 14 Tagen wiederholt?

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Am Dienstagvormittag wird das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung zur Wahlwiederholung in Berlin ihre Entscheidung bekanntgeben. Der Beschluss wird so schnell wie möglich erwartet, weil davon abhängt ob die Wahl wie geplant in knapp 14 Tagen, am 12. Februar, wiederholt werden kann oder verschoben werden muss. Aufgrund zahlreicher Pannen wurde die Wahl vom September 2021 vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt und muss deshalb wiederholt werden. Neben dem Abgeordnetenhaus müssen auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erneut gewählt werden.

Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof waren mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Über die größte – mit über 40 Beschwerdeführern – entscheidet das Karlsruher Gericht am Dienstag in einem Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren dauert unterdessen an. Durch die Eilentscheidung wollen die Beschwerdeführer erreichen, dass die Wahlwiederholung so lange verschoben bis in Karlsruhe auch im Hauptsacheverfahren über die Beschwerde entschieden ist.

Wegen der Wahlpannen soll in Berlin auch ein Teil der Bundestagswahl wiederholt werden, die am selben Tag stattfand. Davon sind aber nur einige Wahlbezirke der Hauptstadt betroffen. Die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl soll aber nicht Teil der geplanten Wahlen am 12. Februar werden.