Sondergipfel der Gesundheitsminister: Corona-Maßnahmen werden nicht über den 2. April hinaus verlängert

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Mehrere Bundesländer wollten aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus um weitere vier Wochen verlängern. Die Anträge wurden am Montag abgelehnt, weil eine solche bundesweite Verlängerung der Maßnahmen rechtlich nicht mehr möglich sei, erklärte Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Gefordert wurde zuvor eine Verlängerung der geltenden Maßnahmen um weitere vier Wochen. Die Ampel-Koalition hatte eine Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige Schutzmaßnahmen erlaubt. Bundesweite Regeln sind nur durchsetzbar, wenn es eine Überforderung des Gesundheitssystems gibt. Die Bundesländer müssen also auf die sogenannte Hotspot-Regelung zurückgreifen. Die Hotspot-Regelung steht jedoch in der Kritik, weil diese rechtlich nicht umsetzbar sei, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können bestimmte Gebiete und Regionen zu Hotspots erklärt werden. Anschließend können dort strengere Maßnahmen beschlossen werden. Die FDP warnte unterdessen davor die Anwendung der Regel zu überreizen und rief die Bundesländer asm Montag zu einem sparsamen Gebrauch der Hotspot-Regelung auf. Nach den ausgearbeiteten Regeln der Bundesregierung soll die Regelung nicht pauschal angewendet werden. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Behrens teilte am Montagabend mit, dass es kein Hotspot wird und stattdessen auf Eigenverantwortung gesetzt wird, beispielsweise beim Tragen einer Maske.

Gesundheitsminister Lauterbach bedauerte, dass die Maskenpflicht abgeschafft wird und forderte Geschäfte und Supermärkte auf, diese per Hausrecht bundesweit zu verlängern.

Am Montagabend haben die Gesundheitsminister der Länder den Bund aufgefordert, die derzeit geltenden Quarantäne- und Isolationsregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu überprüfen. Dazu soll das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragt werden. Es soll überprüft werden, ob und wie lange eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen in der aktuellen Pandemiephase noch angezeigt ist. Im Januar hatte das RKI angesichts der Omikron-Variante empfohlen, dass sich die Quarantänezeiten für Infizierte und Kontaktdaten an einer Sieben-Tage-Regel orientieren. Nach sieben Tagen können sich Infizierte und Kontaktpersonen freitesten.

Bundeskanzler Scholz sagte unterdessen im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter, dass das weltweite Impfziel von 70 Prozent unter keinen Umständen aus den Augen verloren werden sollen. Er sagte, dass die Pandemie auch in Deutschland nicht vorbei sein wird, bevor sie nicht weltweit unter Kontrolle gebracht wurde.