
Am Dienstag hat das Kölner Verwaltungsgericht geurteilt, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Die von der AfD eingereichte Klage wurde abgewiesen, teilte das Gericht nach zehnstündiger Verhandlung mit. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Gegen das gesprochene Urteil kann Revision eingelegt werden. Im Anschluss würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. AfD-Chef Chrupalla zeigte sich nach dem Urteilsspruch überrascht. Er sagte, dass die AfD die Auffassung des Gerichts nicht teilt. Die AfD versucht seit 2021 zu verhindern, dass sie nicht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird. Es droht dadurch ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, so die Partei.