Antrag auf Haftentlassung: Norwegischer Massenmörder Breivik scheitert vor Gericht

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Der norwegische Massenmörder Anders Breivik kommt nicht wie von ihm beantragt auf freien Fuß. Ein Gericht hat seinen Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung einstimmig abgelehnt. Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei Terroranschlägen im Regierungsviertel von Oslo sowie auf der Insel Utøya aus rechtsextremistischen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Zunächst explodierte im Sommer 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel. Dabei starben acht Menschen. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerferienlager der Jugendorganisation der Arbeiterpartei an und erschoss 69 Menschen. Es handelte sich um den schwersten Terroranschlag in der Geschichte Norwegens.

Für seine Taten verurteilte ein Gericht in Norwegen ihn zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Das Gericht begründete die Ablehnung des Antrags auf Haftentlassung damit, dass Breivik weiterhin gefährlich sei und nicht auszuschließen sei, dass er neue schwere Verbrechen begehen könnte. Der Verteidiger von Breivik teilte nach dem Urteilsspruch mit, dass sein 42-jähriger Mandant in Berufung gehen wird.