Schweinfurt: Gegner der Corona-Maßnahmen demonstrieren – schwere Ausschreitungen

Symbolfoto: © Rike | pixelio.de

Bei einer Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen im bayerischen Schweinfurt ist es am zweiten Weihnachtsfeiertag zu schweren Ausschreitungen in der Innenstadt gekommen. Polizeibeamte setzten Tränengas gegen die teils randalierenden Teilnehmer ein. Die Beamten wurden attackiert und setzen außerdem Schlagstöcke und Pfefferspray gegen die gewaltbereite Menge ein. Die etwa 2.500 Teilnehmer trafen sich zu einem unangemeldeten „Spaziergang“, um gegen die geltenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.

Außerdem nehme eine Mutter ihr Kind, das sich im Kinderwagen befand, mit zur Demonstration. Die Frau versuchte gemeinsam mit anderen Teilnehmern der Demonstration eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Da die Personen nicht auf die Anweisungen der Polizei hörten wurde Pfefferspray eingesetzt. Dabei kam auch das vierjährige Kind mit einer Pfefferspraywolke in Kontakt und erlitt eine kurzzeitige Augenreitzung. Die Beamten meldeten den Fall an das zuständige Jugendamt weiter. Gegen die Mutter wurde zusätzlich Anzeige erstattet. Die Polizeigewerkschaft teilte mit, dass ein Kind als Schutzschild zu missbrauchen sei ein Akt der Unmenschlichkeit sei.

Acht Polizisten und mehrere Teilnehmer der Kundgebung sind am Sonntagabend bei der Demonstration verletzt worden.

Gegen 44 Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nur einen Tag nach den gewaltsamen Ausschreitungen wurden vier Angeklagte in einem Schnellverfahren verurteilt. In dem Schnellverfahren verhängte das Amtsgericht Schweinfurt am Montag Geld- und Bewährungsstrafen. Es ging dabei um Körperverletzung und versuchte Körperverletzung. Die verurteilten Teilnehmer der Demonstration erhielten Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise acht Monaten. Außerdem wurde eine Frau wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde aufgrund von Widerstands und Beleidigungen eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro ausgesprochen.