Corona-Maßnahmen werden verschärft: Feuerwerks-Verbot an Silvester beschlossen

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Am Freitag haben Bund und Länder ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Corona-Welle zu brechen. Die geltenden Regeln werden bundesweit verschärft. Weil der Impfschutz bereits nach einigen Monaten nachlässt, soll der Impfstatus bereits früher seinen Status „vollständig“ verlieren, wenn keine Auffrischung erfolgt. Innerhalb der EU wird von neun Monaten gesprochen. Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder auf die Regeln für Deutschland verständigen. Zeitnah soll außerdem über eine allgemeine Impfpflicht entschieden werden. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht soll für Beschäftigte auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Damit wird spätestens im Februar 2022 gerechnet.

Für Silvester und Neujahr soll ein generelles An- und Versammlungsverbot gelten. Außerdem wurde erneut ein Feuerwerks-Verbot beschlossen.

Unabhängig von der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz soll der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, wie beispielsweise Kino, Theater und Restaurants nur noch Geimpften und Genesenen ermöglicht werden. Die 2G-Regel wird außerdem auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogerien. Das Impfzertifikat muss von den Geschäften überprüft werden.

Die Besucherzahl bei Veranstaltungen und Großveranstaltungen, wie Fußball im Stadion sollen sowohl in Innenräumen als auch im Freien begrenzt werden. Es soll maximal noch eine Kapazität von 30 bis 50 Profund der ausgenutzt werden. An Veranstaltungen im Freien dürfen maximal noch 15.000 Menschen teilnehmen. In Fußballstadien dürfen nur noch maximal 50 Prozent der Zuschauer-Kapazitäten ausgenutzt werden. Hier gilt auch im Freien eine Maskenpflicht sowie die 2G-Regel, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Einlass erhalten.

Bei einer Inzidenz von über 350 werden Clubs und Diskotheken generell in den Innenräumen geschlossen.

Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte noch einmal verschärft. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie maximal zusätzlich zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken.

In Schulen soll unabhängig von der Klassenstufe eine generelle Maskenpflicht gelten.