
Im Bundesland Sachsen infizieren sich zur Zeit etwa 4.000 Menschen täglich mit dem Corona-Virus. Ab Montag wird in Sachsen eine neue Schutzverordnung mit strengeren Regeln in Kraft treten. Am Freitag wurde in einer Sondersitzung beschlossen, dass ab Montag in ganz Sachsen die 2G-Regelung gilt. Es wurde beschlossen, dass ab Montag nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen im Innenbereich, Klubs und Discotheken erhalten. Bei Großveranstaltungen dürfen höchstens 50 Prozent der möglichen Besucherkapazität ausgeschöpft, maximal aber 25.000 Gäste eingelassen werden. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, können über einen Testnachweis eingelassen werden.
Die Wocheninzidenz in Sachsen beträgt gegenwärtig 385,7 je 100.000 Einwohner.
Es wird erwartet, dass am 10. oder 11. November in Sachsen die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht werden wird. Ab der Überlastungsstufe gelten nach der neuen Verordnung Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfe.
Personen ohne Impfschutz dürfen dann nur noch einen Hausstand und eine weitere Person privat treffen.