Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Sachsen-Anhalt hatte Ende 2020 die Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent blockiert – 15 Bundesländer hatten der Preiserhöhung zugestimmt. Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag erhöht wird. Die Gebühr wird um 86 Cent von derzeit 17,50 Euro auf 18,35 Euro angehoben. Das Bundesverfassungsgericht musste urteilen, weil für die Erhöhung g des Rundfunkbeitrags alle 16 Bundesländer zustimmen müssen. In Sachsen-Anhalt stimmte der Landtag darüber jedoch nicht ab und sorgte damit für eine Blockierung der Preisanhebung. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Donnerstag mit, dass Sachsen-Anhalt damit gegen die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz verstoßen hat. Somit tritt die Erhöhung rückwirkend zum 20. Juli in Kraft. Der neue Preis hat Gültigkeit bis die Bundesländer erneut einen Staatsvertrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vereinbart haben. Die Rundfunkanstalten hätten gerne bereits 2021 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 19,24 Euro gehabt. Die KEF schlag jedoch eine Erhöhung auf 18,36 Euro pro Monat vor.