Verfassungsgericht hat Anträge gegen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Die FDP und viele andere haben gegen die bundeseinheitlichen Regeln zur Corona-Bekämpfung geklagt. Insgesamt sind über 200 Verfahren anhängig. Am Mittwoch haben die Richter vom Verfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen, die zur Corona-Notbremse gehören, wurden nicht außer Kraft gesetzt. Die Richter teilten am Mittwochabend mit, dass noch nicht geklärt ist, ob die Notbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese umfassende Entscheidung konnte im Eilverfahren nicht geklärt werden.

Derzeit greift die Corona-Notbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. In diesem Fall gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.