Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Donnerstag, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter in Karlsruhe beschlossen, dass die Gesetzgeber bis Ende kommenden Jahres die Redutkionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer regeln müssen. Die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Klimaschützer:innen war erfolgreich.

Umweltverbände begrüßten das Urteil. Luisa Neubauer von Fridays-for-Future sprach von „einem unfassbar großen Tag für viele“. Sie schrieb auf Twitter: „Wir haben gewonnen“ und „Klimaschutz ist ein Grundrecht“.

Wirtschaftsminister Altmaier teilte mit, dass das Urteil epochal für den Klimaschutz und die Rechte der jungen Menschen ist. FDP-Chef Lindner bezeichnete das Urteil als Anlass für einen klimapolitischen Neustart in Deutschland. Die Kanzlerkandidaten der Grünen, Annalena Baerbock, spricht von einer historischen Entscheidung.