Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt Notbremse

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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat bereits am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das Gesetz regelt welche Krankheiten in Deutschland meldepflichtig sind – das Corona-Virus zählt beispielsweise dazu. Die Bundesregierung sprach sich dafür aus, die Corona-Maßnahmen einheitlicher zu gestalten und hat eine Änderung des IfSG beschlossen. Dadurch kann der Bundestag weitere Maßnahmen in dem Gesetz per Rechtsverordnung festschreiben.

Am Dienstag hat sich das Kabinett auf eine einheitliche Notbremse geeinigt, die bundesweit Gültigkeit erlangen soll. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, an drei aufeinanderfolgenden Tagen, soll zukünftig in Städten und Landkreisen eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gelten. Außerdem darf sich in dem Fall ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Die Menschen in Deutschland müssen sich außerdem auf Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen einstellen. Davon betroffen ist auch die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Theatern, Museen und Zoos. Auch Übernachtungsangebote dürfen bei einer Inzidenz von über 100 nicht angeboten werden. In Schulen soll der Präsenzunterricht nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche erlaubt werden. Die Schulen müssen ihren Präsenzunterricht erst bei einer Inzidenz von 200 einstellen. Das gilt auch für Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen für Erwachsenenbildung.