Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Verdachtsfall einstufen

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Das Kölner Verwaltungsgericht untersagte am Freitag dem Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten. Für den Verfassungsschutz ist das Urteil eine Niederlage. Am Mittwoch war öffentlich bekannt geworden, dass die gesamte AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird. Der Verfassungsschutz hat sich offenbar nicht an seine „Stillhaltezusage“ gehalten. In dem laufenden Verfahren hatte der Verfassungsschutz versichert, dass man sich erst äußert, wenn das Eilverfahren abgeschlossen ist.

Am Freitag urteilte das Verwaltungsgericht, dass bis zum Urteilsspruch im Eilverfahren, der Verfassungsschutz die AfD nicht als Verdachtsfall einstufen darf. Der Präsident des Bundesamts hatte die Verfassungsschützer der Bundesländer über die Hochstufung der AfD zum bundesweiten Verdachtsfall informiert. Die Öffentlichkeit wurde darüber jedoch nicht in Kenntnis gesetzt. Wenig später gab es Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD.