Corona-Pandemie: Bund und Länder verlängern und verschärfen den Lockdown – Bewegungsradius wird eingeschränkt

Symbolfoto: © Christian Daum | pixelio.de

Der Lockdown in Deutschland sollte ursprünglich bis zum 10. Januar andauern. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird der Lockdown bis zum 31. Januar verlängert und unter anderem durch neue Bewegungseinschränkungen für Hotspots erweitert. Die bisherigen Maßnahmen, die seit November andauern haben bisher nicht ausgereicht um die zweite Welle abzubremsen. In Landkreisen mit einem hohen Infektionsgeschehen und einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 gilt ein eingeschränkter Bewegungsradius von 15 Kilometern rund um den Wohnort. Dieser darf nur aus wichtigen Gründen, wie einem Arztbesuch oder dem Weg zur Arbeit überschritten werden. Dazu zählen keine tagestouristischen Ausflüge, stellte Bundeskanzlerin Merkel am Dienstagabend klar.

Die Kontaktbeschränkungen wurden ebenfalls noch einmal verschärft. Zukünftig darf sich – während des Lockdowns – nur noch ein Privathaushalt mit einer weiteren Person treffen und nicht mehr wie bisher mit bis zu fünf Personen.

Bis zum 31. Januar bleibt bundesweit der Präsenzunterricht an Schulen ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird an den Schulen sichergestellt. Außerdem wird wieder Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für betroffene Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen um während des Lockdowns bezahlten zusätzlichen Urlaub zu nehmen. Die Kinderkrankentage werden dafür auf 20 anstatt bisher 10 verdoppelt.

Die Hoffnung beruht auf dem Impfstoff. BioNTech-Chef Şahin teilte am Dienstag mit, dass der Impfstoff bis zum Sommer in ausreichender Anzahl vorhanden sein wird.

Einreisende aus Corona-Risikogebieten müssen sich ab dem 11. Januar unmittelbar vor oder nach der Einreise zwingend auf das Corona-Virus testen lassen. Außerdem gilt die zehntägige Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Durch einen einen zweiten negativen Corona-Test – frühestens nach fünf Tagen – kann die Quarantäne verkürzt werden.

Das Ziel der Maßnahmen-Verschärfung ist es, die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zu bringen. Dadurch wäre die Nachverfolgung der Infektionsketten wieder möglich.