
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit ist entschieden, dass der Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel nicht wie geplant um 86 Cent erhöht werden kann. Die Rundfunkanstalten hatten angekündigt, dass sich ohne eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab Januar das Programmangebot verschlechtern wird. Das Bundesverfassungsgericht teilte in der Urteilsbegründung mit, dass die Rundfunkanstalten nicht ausreichend begründet haben, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile entstehen. Der Ministerpräsident von Sachsen Anhalt, Haseloff, hatte den Gesetzentwurf zurückgenommen, bevor der Landtag darüber abstimmen konnte. Damit rettete Haseloff die zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen. Diese Vorgehen halten ARD und ZDF für verfassungswidrig. Wann das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags entscheiden wird ist gegenwärtig unklar.