
Die Bundesregierung will im Schnellverfahren über eine Neufassung des Infektionsschutzgesetz entscheiden. Am Mittwochnachmittag um 15 Uhr kommt dazu der Bundesrat für eine Sondersitzung zusammen. Um 12 Uhr wird bereits innerhalb der Schwarz-Roten Koalition über den Entwurf diskutiert und abgestimmt. Das Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, dass von der Regierung per Verordnung erlassene Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gesetzlich gesichert werden und dadurch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz teilte auf twitter mit: „Das ganze Land reduziert Kontakte; mit dem Infektionsschutzgesetz wollen wir die Vorkehrungen auf eine sichere demokratische Basis stellen.“
Bundespräsident Steinmeier könnte das Gesetz noch am Mittwoch ausfertigen, sodass es Gültigkeit erlangt. Der Paragraf 28a soll neu ins Gesetz eingefügt werden. Dieser listet auf, welche Schutzmaßnahmen Landesregierungen und Behörden zur Eindämmung der Pandemie verordnen dürfen.
Die Opposition teilte mit, dass sie den Entwurf nicht absegnen wird und begründete das damit, weil dieser nicht bestimmt genug ist, sodass dieser verfassungsrechtlich bedenklich sei. Der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich unterdessen am Mittwochvormittag für das neue Infektionsschutzgesetz aus.
Bei den Gegnern der Corona-Politik sorgt das Infektionsschutzgesetz für Empörung. Sie sprachen von einem Ermächtigungsgesetz und spielen damit auf ein Gesetz der Nationalsozialisten von 1933 an. Es werden schwere Proteste erwartet. Demonstrationen direkt am Bundestag und am Bundesrat wurden nicht zugelassen. Es sind aber an anderen Orten in Berlin weitere Demonstrationen angekündigt. Die Polizei bereitet sich auf einen größeren Einsatz vor.