Corona-Pandemie: Neue Einschränkungen wurden beschlossen und gelten ab Montag

Symbolfoto: © Christian Daum | pixelio.de

Bund und Länder wollen die Corona-Ausbreitung mit harten Maßnahmen in den Griff bekommen. Ab kommenden Montag, den 2. November gelten vier Wochen lang neue Einschränkungen.

Die Gastronomie muss komplett schließen – Lieferung und Abholung sind jedoch weiterhin möglich. Touristische Übernachtungen und Veranstaltungen werden verboten. Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Freizeit- und Amateursport wird ebenfalls verboten. Auch Fitnessstudios schließen ab Montag. Bundesligaspiele dürfen nur noch ohne Zuschauer ausgetragen werden.

Geschäfte sowie Industrie- und Handwerksbetriebe bleiben geöffnet. Gottesdienste bleiben weiterhin erlaubt. Übernachtungen sind ab Montag nur noch für zwingend notwendige Zwecke und dringende Geschäftsreisen erlaubt.

Ein milliardenschweres Hilfspaket soll betroffenen Unternehmen helfen Umsatzausfälle zu kompensieren. Betriebe mit 50 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige sollen 75 Prozent des Umsatzausfalls erhalten. Die Details sollen noch in dieser Woche von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier bekanntgegeben werden.

Bundeskanzlerin Merkel begründet die neuen Einschränkungen mit den steigenden Infektionszahlen. Sie sagte am Mittwoch: „Wir müssen handeln, und zwar jetzt.“ Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf Reisen und auch Besuche von Verwandten zu verzichten. Das Gesundheitssystem kommt zur Zeit noch mit der Herausforderung klar. Wenn die Zahlen jedoch weiter im aktuellen Tempo ansteigen, kommt das deutsche System in den nächsten vier Wochen an seine Grenzen. Aus diesem Grund sind die harten Maßnahmen unausweichlich. Die Kurve müsse wieder abflachen.

Alle Bundesländer tragen die Entscheidungen trotz teils stark unterschiedlicher Infektionsgeschehen mit. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Thüringen stimmt den neuen Einschränkungen nur bedingt zu. Das Bundesland trägt nur die Maßnahmen mit, „die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet  und verhältnismäßig sind“.