
Viereinhalb Jahre sind seit der Veröffentlichung der Panama Papers vergangen. Tausende Ermittlungsverfahren wurden seit dem geführt. Bisher blieben lediglich die Hintermänner der Briefkasten-Konstruktion unbestraft. Das hat nun ein Ende, denn am Montag wurden auch zwei deutsche Hintermänner vom Kölner Landgericht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Gegen Jürgen Mossack und Ramon Fonseca von der Kölner Anwaltskanzlei Mossack Fonseca wurden internationale Haftbefehle erlassen. Dieses ergab eine Recherche von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Beiden Anwälten wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Panama Papers machten die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca bekannt. Durch die Ermittlungen war ein irreparabler Schaden entstanden, sodass die Anwaltskanzlei bereits 2018 ihre Arbeit beendete. Zwei Mitarbeiter der Kanzlei – beides deutsche Staatsbürger – wurden 2018 verhaftet – einer in Frankreich und der andere in Deutschland.
Die beiden zur Fahndung ausgeschriebenen Inhaber der ehemaligen Anwaltskanzlei befinden sich vermutlich in Panama. Dort haben die beiden eine in den 1980er-Jahren gegründete Anwaltskanzlei betrieben, die über Jahrzehnte hinweg Geld von Kriminellen, Steuerhinterziehern und korrupten Politkern versteckt haben soll.