
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag die Sperrstunde für elf Bars aufgehoben. Die Bars hatten dagegen geklagt, um 23 Uhr schließen zu müssen. Die elf Bars dürfen nun nachts nach 23 Uhr wieder öffnen. Der Ausschank von Alkohol bleibt jedoch nach 23 Uhr verboten. Mit dem Urteil des Gerichts steht die Sperrstunde vor dem Aus. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA rechnet damit, dass alle Gastronomiebetriebe in Berlin in Kürze wieder zu ihren üblichen Öffnungszeiten öffnen dürfen. Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass die Sperrstunde nicht zur Bekämpfung der Pandemie beiträgt.
Mit dem Urteil ist der Berliner Senat mit dem Versuch gescheitert, die Sperrstunde in der Hauptstadt durchzusetzen. Der Senat hatte am letzten Dienstag, aufgrund der steigenden Corona-Neuinfektionen, entschieden, dass Bars und Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen bleiben.