Corona-Pandemie in Deutschland: Neuinfektionen steigen – Gericht kippt Beherbungsverbot

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In Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen wurde das beschlossene Beherbungsverbot vorläufig aufgehoben. Es gibt noch ein Hauptsacheverfahren. Bis zu einer Entscheidung kann es jedoch noch Monate dauern. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen teilte als Begründung mit, dass das Beherbungsverbot nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme betrachtet wird. In Baden-Württemberg teilte das Verwaltungsgericht als Begründung mit, dass das Beherbungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und daher voraussichtlich verfassungswidrig ist.

Deutschlandweit sind derzeit 54 Regionen vom Beherbungsverbot betroffen. Das verbot war erlassen worden, um das Infektionsgeschehen in Regionen mit mehr als 50 Corona-Infizierten je 100.000 Einwohner einzudämmen.

Bund und Länder haben sich aufgrund weiter steigender Corona-Infektionszahlen auf Einschränkungen geeinigt. Bundeskanzlerin Merkel hält die neuen Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie für nicht ausreichend. Sie machte deutlich, dass sich ihre Unzufriedenheit vor allem auf das umstrittene Beherbungsverbot bezieht. Am Mittwoch wurden deutschlandweit 6.638 Neuinfektionen vom Robert Koch-Institut gemeldet. Die neuen Zahlen übertreffen die Höchstwerte aus dem Frühjahr.