Corona-Pandemie: Schäuble ordnet Maskenpflicht im Bundestag an

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Von Dienstag an gilt im Bundestag eine Maskenpflicht. Der Bundestagspräsident Schäuble verschärft damit die Corona-Schutzmaßnahmen. Hintergrund sind die stetig gestiegenen Infektionszahlen in Berlin. Die Anordnung gilt zunächst befristet bis zum 17. Januar 2021. Bisher gab es lediglich eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Schutz muss im gesamten Bundestag getragen werden. Wenn sich die Abgeordneten jedoch an ihrem Platz im Sitzungs- oder Besprechungsraum befinden, kann die Maske abgenommen werden, vorausgesetzt es kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden. Bei Verstößen können Zwangsgelder bis 25.000 Euro verhängt werden.