
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am Freitag die für morgen geplante Anti-Corona-Demonstration unter Auflagen erlaubt und das Verbot aufgehoben. Das Gericht setzte dem Veranstalter zur Auflage, dass er die Teilnehmer mit Hilfe von Ordnern und Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung des Mindestabstands hinweisen muss und sicherstellt, dass dieser auch eingehalten wird. Bei Verstößen wird die Polizei die Demonstration umgehend auflösen. Die Polizei hat Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Die Begründung reichte die Polizei bis 18.30 Uhr nach. Der Veranstalter sollte am Freitag auch noch einmal Gelegenheit erhalten kurz Stellung zu nehmen. Wenn das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbot bestätigt ist das Urteil rechtskräftig. Die Polizei könnte dagegen nicht weiter vorgehen. Wenn das OVG der Polizei zustimmt, könnte der Veranstalter der Anti-Corona-Demonstration noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.
Ob die Anti-Corona-Demonstration stattfinden darf war am Freitagabend noch unklar.