
Die Kontaktbeschränkungen wurden bundesweit bis zum 3. Mai verlängert. Verstöße werden weiterhin geahndet, sagte Bundeskanzlerin Merkel am Mittwochabend. Die Verlängerung dienst dazu die Corona-Pandemie weiter einzudämmen. Es handelt sich derzeit um einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“, warnte Merkel. Weil es noch keinen Impfstoff gibt, muss man weiterhin äußere Vorsicht walten lassen. Bundeskanzlerin Merkel bedankte sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich weitergehend an die Beschränkungen gehalten haben.
Bund und Länder haben das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel empfohlen. Eine Masken-Pflicht besteht nicht.
Weiter wurde bekannt, dass Großveranstaltungen, wie beispielsweise Konzerte, bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Davon sind auch Fußballspiele betroffen. Die ganz konkreten Regeln wird jedes Bundesland selbst festlegen und bekanntgeben.
Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag, den 20. April wieder öffnen. Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche dürfen Buchläden sowie Auto- und Fahrradgeschäfte wieder öffnen.
Der Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai langsam wieder hochgefahren werden. Zuerst sollen die Abschlussklassen und die Klassen, die im nächsten Jahr Prüfungen haben wieder aufgenommen werden. Der oberste Jahrgang in den Grundschulen soll ebenfalls wieder aufgenommen werden. Bundesländer, die besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen sind können hiervon abweichen. Bayern teilte bereits mit, dass der Schulbetrieb voraussichtlich ab dem 11. Mai wieder stattfinden soll.
Friseure wurden gebeten sich auf eine baldige Öffnung vorzubereiten. Diese soll ab dem 4. Mai bundesweit unter strengen hygienischen Auflagen erfolgen.
Gastronomiebetriebe sollen in Deutschland vorerst weiter geschlossen bleiben. Ausgenommen sind, wie bisher, die Abholung und Lieferung von Speisen. Weiterhin geschlossen bleiben Bars, Clubs, Kneipen und Discotheken, Theater und Konzerthäuser.
Für Senioren- und Pflegeheime sollen spezielle Schutzkonzepte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erstellt werden. Besuche sollen unter strengen Auflagen wieder ermöglicht werden – ab wann genau ist jedoch noch unklar. Die Maßnahmen dürfen nicht zu einer kompletten Isolation der Betroffenen führen, hieß es am Mittwoch.
Die Bürger wurden weiterhin gebeten auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten. Ziel hierbei ist es eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Vizekanzler Scholz sagte am Mittwoch, dass einige Maßnahmen wie der Mindestabstand von 1,5 Metern und dass man sich nur mit Angehörigen des Hausstands und maximal einer weiteren Person treffen darf zur Normalität werden könnten, bis es einen Impfstoff gibt.
Am 30. April berät Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten über weitere Lockerungen in der Coronakrise.