Corona-Regelungen in Berlin: Katholische Gemeinde klagt gegen das Gottesdienstverbot – Kommunion wurde abgehalten

Symbolfoto: © christine kükenshöner | pixelio.de

Eine katholische Gemeinde hält das Gottesdienstverbot für unverhältnismäßig und fordert, dass für Kirchen die gleichen Regeln gelten, wie für Supermärkte. „Wenn Supermärkte geöffnet haben dürfen, dann dürfen auch Gottesdienste gefeiert werden“, sagte der Priester der Gemeinde, Probst Gerald Goesche, am Samstag. Der katholische „Freundeskreis St. Philipp Neri“ geht gegen die derzeit geltenden Regelungen vor dem örtlichen Verwaltungsgericht dagegen vor. Ein Gericht soll feststellen, ob die Gemeinde künftig wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern anhalten darf. Die Kirchengemeinde teilte mit, dass dabei der notwendige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und alle Gottesdienstteilnehmer namentlich auf einer Liste erfasst würden. Mit einer gerichtlichen Entscheidung auf den Eilantrag ist am kommenden Montag oder Dienstag zu rechnen, hieß es am Samstag. Beim bayerischen Verwaltungsgericht liegt bereits ein Fall vor.

Am Samstagvormittag wurde in der Berliner Kirche St. Afra eine Kommunion gefeiert. Der Propst Goesche sprach dabei mehrere Gebete und vollzog die Kommunion. Keiner der Gläubigen trug dabei einen Mundschutz. Der Propst legte dabei unter anderem jedem eine Hostie auf die Zunge. Goesche bestätigte, dass ein Restrisiko bleibt aber niemand gezwungen sei zur Kommunion zu erscheinen.