Haftstrafen im Prozess gegen rechtsextreme Vereinigung „Revolution Chemnitz“

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Im Prozess gegen die rechtsextreme Vereinigung „Revolution Chemnitz“ wurden am Dienstag die Urteile für die Mitglieder gesprochen. Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen. Das Oberlandesgericht hat dabei Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren gegen insgesamt acht Neonazis verhängt. Alle Angeklagten haben sich wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten müssen. Fünf der Angeklagten mussten sich wegen schwerem Landfriedensbruchs verantworten. Einer der Männer hat eine schwere Körperverletzung begangen. Die Männer im Alter von 22 und 32 Jahren haben nach Angaben des Gerichts den rechtsradikalen Umsturz der Bundesrepublik herbeiführen wollen. Es handelt sich um eine terroristische Vereinigung. Der Rädelsführer wurde wegen deren Gründung verurteilt. Das hat die Verteidigung der acht Männer zurückgewiesen und mitgeteilt dass es sich lediglich um „dummes Geschwätz“ in einer Chatgruppe gehandelt habe. Die rechtsextreme Gruppierung „Revolution Chemnitz“ hat sich nach den Ausschreitungen im Jahr 2018 gegründet.