
Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht einen Antrag des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz abgelehnt und die Fortsetzung der Waldrodung für die neue Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide bestätigt. Am Samstag hat das Oberverwaltungsgericht in den Berlin-Brandenburg die laufenden Rodungsarbeiten auf dem Gelände der geplanten Tesla-Fabrik gestoppt. Der am Samstag verfügte Rodungs-Stop gilt vorläufig, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Frankfurter Beschluss entschieden ist. Die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten machen eine vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten erforderlich. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Begehren der Grünen Liga nicht aussichtslos ist. Der Automobilhersteller Tesla hat ein Gebiet von 300 Hektar erworben. Für die Fabrik muss ein Großteil des dortigen Waldes gerodet werden. Am Samstag fehlte auch noch die Genehmigung für den Bau der Fabrik.
Der Automobilhersteller Tesla steht unter Druck die Rodung des industriellen Waldes auf seinem Grundstück bis Mitte März erledigt zu haben, weil anschließend solche Arbeiten aus Naturschutzgründen bis zum Herbst verboten sind. Eine Verzögerung würde den geplanten Produktionsstart im Juli 2021 in Frage stellen.