
Bei einer Demonstration für die Internetplattform „Linksunten.Indymedia“ in Leipzig wurden am vergangenen Samstag 13 Polizisten verletzt. Die Demonstranten bewarfen die Beamten mit Pflastersteinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern. Ein regelrechter Steinhagel ist auf die Polizisten niedergegangen. Dabei gingen auch die Fensterscheiben von Streifenwagen und Wartehäuschen zu Bruch.
Am Mittwochabend bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verbots von „Linksunten.Indymedia“. Während der Urteilsverkündung war der Vorplatz des Gerichts mit Gittern abgesperrt. Das Urteil war für Sympathisanten der Szene nicht befriedigend.
Die Klagen wurden schließlich abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass Vereine verboten werden können, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten nicht rechtskonform sind und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen.
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert. Der Sprecher des Vorstands sagte, dass das Gericht eine gute Chance vertan hat, den hohen Stellenwert der Pressfreiheit zu verdeutlichen.