
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Mietpreisbremse weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit verstößt und somit mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin wurde abgewiesen, teilte das Gericht mit. Die Vermieterin war zuvor aufgrund der Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden. Zur Urteilsbegründung wurde mitgeteilt, dass es im öffentlichen Interesse liegt, der Verdrängung von weniger leistungsfähigen Bevölkerungsgruppen in stark gefachten Stadtteilen entgegenzuwirken.
Am vergangenen Wochenende hatte die Große Koalition ein Gesetzespaket zur Entlastung von Mietern und Käufern von Immobilien beschlossen. Durch diese Regelung soll die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Mietern soll es außerdem zustehen die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern zu können.