
In Sachsen ist am Freitag ein Urteil im Fall der Listenkandidaten für die kommenden Landtagswahlen gefallen. Die AfD darf nicht mit ihren geplanten 61, sondern nur mit 30 Listenkandidaten antreten. Das entschied der Landeverfassungsgerichtshof in Leipzig. Zuvor hatte die Partei geklagt, weil sie anfangs nur mit 18 Listenkandidaten antreten durfte, obwohl 61 Kandidaten zur Verfügung stehen. Das Gericht urteilte, dass die Streichung der Plätze 19 bis 61 Verstöße gegen das Landeswahlgesetz darstellen. Der AfD-Vorsitzende Meuthen wertete das gefallene Urteil als Erfolg für die Partei. In aktuellen Umfragen lag die AfD zuletzt zwischen 25 und 26 Prozent der Wählerstimmen.