
Das Seenotrettungsschiff „Open Arms“ mit 147 Geflüchteten an Bord darf in italienische Gewässer einlaufen. Das bestimmte das Verwaltungsgericht der Region Latium. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass die Schutzsuchenden in Italien an Land gehen dürfen. Das Gericht hob am Mittwoch ein von der italienischen Regierung verfügtes Verbot auf. Das Innenministerium kündigte an in Revision zu gehen und das Urteil anzufechten. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der außergewöhnlich ernsten Lage. Die Besatzung der „Open Arms“ kündigte an Kurs auf Lampedusa zu nehmen, um dort die 147 aus Seenot Geretteten an Land zu bringen, die sich inzwischen seit 13 Tagen an Bord des Schiffes befinden.
Der italienische Regierungschef Conte hatte den italienischen Innenminister Salvini aufgefordert die Menschen der beiden Rettungsschiffe „Open Arms“ und „Ocean Viking“ in Italien anlegen zu lassen. Das hatte Salvini abgelehnt und mitgeteilt, dass es sich um ausländische Schiffe in internationalen Gewässern handelt. Conte hatte das Anlanden mit der Verschlechterung des Wetters im südlichen Mittelmeer begründet. Nach knapp 14 Tagen auf hoher See kam es außerdem zu zunehmenden Spannungen aufgrund der Versorgungslage an Bord.