
Am Donnerstag wurde das Urteil nach der tödlichen Kollision zwischen einem auf Einsatzfahrt befindlichen Polizeifahrzeug und einem Mopedfahrer vor dem Amtsgericht in Fürth gesprochen. Der Fahrer des Streifenwagens war im Zuge der Einsatzfahrt mit 140 Stundenkilometern über eine rote Ampel in eine unübersichtliche Kreuzung gefahren. Der Polizist hatte Blaulicht und Martinshorn ordnungsgemäß eingeschaltet, kollidierte jedoch mit einem ebenfalls auf der Kreuzung befindlichen Mopedfahrer, der bei grün über die Ampel gefahren ist und das Martinshorn unter seinem Helm offenbar nicht rechtzeitig gehört hat. Der 30-jährige Mopedfahrer flog 40 Meter durch die Luft und erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch am Unfallort verstarb. Das Polizeifahrzeug geriet nach der Kollision ins Schleudern und kollidierte mit einem Fahrzeug auf der anderen Straßenseite. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde leicht verletzt, die beiden Polizisten blieben nahezu unverletzt.
Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Polizist seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er wurde schuldig gesprochen und wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zusätzlich zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt.