BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen werden als Beweismittel erlaubt

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag geurteilt, dass Dashcamvideos als Beweismittel nach Verkehrsunfällen zulässig sind und vor Gericht anerkannt werden müssen. Dazu zählen auch illegale Dashcamvideos, erläuterte das BGH. Die Aufzeichnungen mit einer Dashcam verstoßen zwar gegen das Datenschutzgesetz der Gefilmten und sind somit verboten. Im Falle eines Unfalls werden die Videos jedoch ab sofort anerkannt.

Es ging um einen Streitfall bei dem zwei Fahrzeuge nebeneinander gefahren sind und einer der Fahrer die Spur wechselte und mit dem anderen Fahrzeug kollidierte. Es gab eine Dashcam-Aufnhame des Unfallgeschehens, auf der zu erkennen ist, wie eines der Fahrzeuge die Spur verließ und auffuhr. Diese Aufnahme wurde jedoch vom Landgericht Magdeburg als Beweismittel abgelehnt. Nach dem Urteil am Dienstag sieht das nun anders aus und das Video gilt als Beweismittel und muss ausgewertet werden.