
Am Donnerstag wurde der Freispruch für die Wuppertaler „Scharia Polizei“ vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, weil nach Angaben des Gerichts eine Strafbarkeit gegeben sein kann. Sieben Angeklagte sind damit nicht länger freigesprochen, sondern kommen erneut vor Gericht. Die Männer waren 2014 gemeinsam durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld gezogen.
Im November 2016 wurden die sieben Männer freigesprochen. Die Freisprüche enthielten jedoch Rechtsfehler und waren widersprüchlich, so die Einschätzung des BGH. Für ein Urteil entscheidend sei, ob die Männer eine einschüchternde Wirkung hatten, so der BGH-Vorsitzende. Die sieben betroffenen Männer gehörten einer Gruppe von insgesamt elf Personen an, die als „Scharia Polizei“ nachts Rundgänge durch die Wuppertaler Innenstadt machten. Auf ihren Rundgängen sprachen die Männer junge Muslime an und versuchten sie davon abzuhalten Alkohol zu trinken und Gaststätten, Spielhallen oder Bordelle zu betreten.
Um die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich zu lenken, trugen einige Gruppenmitglieder Warnwesten mit der Aufschrift „Scharia Police“. Die Männer legten unter anderem in einer Spielhalle Flyer aus. Die Polizei kontrollierte die Gruppe, hat aber nach erfolgter Rücksprache nicht eingegriffen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal klagte die Männer jedoch an, weil sie gegen das Uniformverbot verstoßen haben, das im Versammlungsgesetz verankert ist. Damals wurden sie freigesprochen.