Früherer SS-Mann Gröning ist haftfähig und muss ins Gefängnis

Symbolfoto: © Gerhard Eichstetter | pixelio.de

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning, der als „Buchhalter von Ausschwitz“ bekannt geworden ist, wurde wegen der Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen 2015 vom Lüneburger Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Gröning gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Ausschwitz und war dort in der Geldverwaltung tätig. Er sortierte das bei den Häftlingen gefundene Geld und leitete dieses nach Berlin weiter. Außerdem beachte er das Gepäck der Deportierten. Während des Verfahrens gestand Gröning dieses umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

Nach dem Urteil hatte der 96-jährige Gröning Beschwerde aufgrund seines Alters eingelegt und auf Haftunfähigkeit plädiert. Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde abgelehnt und Gröning für haftfähig erklärt. Der Anwalt von Gröning hatte im Dezember eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten. Eine Ladung zum Haftantritt wird zeitnah erfolgen, teilte am Freitag die Staatsanwaltschaft Hannover mit. Das gesprochene Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.