
Die polnische Justizreform stößt bei der EU-Kommission auf massive Kritik. Wegen der umstrittenen Justizreform hat die Kommission ein Verfahren gegen Polen beantragt. Dafür wurde erstmals ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Im Artikel 7 ist geregelt, dass die Entscheidungen beim Rat der Mitgliedsstaaten liegen. Die Verfassungsmäßigkeit in Polen ist nach Angaben der EU-Kommission nicht mehr garantiert. Nun müssen in dem mehrstufigen Verfahren zunächst mindestens 22 der 28 EU-Staaten nach einer Anhörung Polens entscheiden, ob die Vorwürfe der Kommission zutreffend sind. Aus diesem Grund wurden bereits Sanktionsverfahren eingeleitet. Die polnische Regierung in Warschau nimmt das gelassen und will die Reform nicht zurückziehen. Sollte es zu Sanktionen gegen Polen kommen, wäre das Stimmrecht des Landes entzogen. Ungarn teilte mit, dass das Vorgehen der EU-Kommission gegen Polen inakzeptabel sei. Ungarn werden von anderen EU-Staaten ebenfalls Verstöße gegen geltende EU-Standards vorgeworfen.
Der EU-Kommission geht es darum, dass sich die polnische Justiz verweigert auf die Bedenken und Beschwerden aus Brüssel einzugehen. In den letzten zwei Jahren wurden von der nationalkonservativen PiS-Partei 14 Gesetze erlassen, die die gesamte Struktur des Rechtssystems verändern. Nun besteht nach Angaben der EU-Kommission die Gefahr, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen missachtet werden könnte.