Pegida-Gründer Lutz Bachmann wurde wegen Volksverhetzung verurteilt

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

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Der Pegida-Gründer wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung in Dresden war Lutz Bachmann selbst nicht anwesend, weil er sich nach Angaben seiner Anwältin auf der spanischen Urlaubsinsel Teneriffa aufhält. Das Landgericht bestätigte das Urteil gegen Lutz Bachmann. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom Mai zurückgenommen. Bachmann hatte schon vor dem Berufungsverfahren zugegeben, dass es sich bei seinen Äußerungen im Internet um Volksverhetzung handelte.

Der Pegida-Gründer bezeichnete im September 2014 Schutzsuchende unter anderem als „Gelumpe“ und „Viehzeug“. Damit hatte er die Menschenwürde, der nach Deutschland kommenden Schutzsuchenden angegriffen und zu Hass gegen sie aufgerufen. Im ersten Prozess hatte die Anklage eine siebenmonatige Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch.

Lutz Bachmann ist bereits wegen Delikten wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 jeden Montag auf die Straße um Stimmung gegen Ausländer, Politiker und Medien zu machen. Bei den Kundgebungen ist Lutz Bachmann immer dabei. Er fliegt dafür regelmäßig von Teneriffa nach Dresden. Die Staatsanwaltschaft hat ihm allerdings verboten die wöchentlichen Versammlungen zu leiten. In seiner Wahlheimat Teneriffa wurde Bachmann kürzlich vom Inselparlament zur unerwünschten Person erklärt.