
Am Donnerstagvormittag bezog der Anstaltsleiter Stellung und teilte mit, dass nach Einschätzungen der JVA Leipzig keine akute Suizidgefahr bei Al-Bakr bestand. Er hatte kurz vor seinem Suizid eine Deckenlampe heruntergerissen und eine Steckdose manipuliert, als die Zelle bereits stromlos geschaltet war. Über diese Sachbeschädigungen war die JVA informiert und hatte Reparaturarbeiten durchgeführt und anschließend, wurde Al-Bakr zurück in seine Zelle geführt. Das waren offenbar erste Anzeichen für eine akute Suizidgefahr, wie der Anstaltsleiter der JVA-Leipzig auf der Pressekonferenz am Donnerstag bekanntgibt. Al-Bakr wurde zunächst alle 15 Minuten kontrolliert. Am Mittwochnachmittag entschied eine Runde von führenden Angestellten und Psychologen der JVA, dass er nur noch alle 30 Minuten kontrolliert werden muss. Der Anstaltsleiter sprach außerdem von einem Kommunikationsproblem, weil kein arabischer Dolmetscher Tag und Nacht zur Verfügung stand.
Der Terrorverdächtige wurde von einer diensthabenden Auszubildenden am Donnerstagabend um 19.45 Uhr stranguliert in seiner Zelle aufgefunden. Sie löste anschließend Alarm aus. Die Reanimationsmaßnahmen wurden sofort eingeleitet, blieb jedoch erfolglos, sodass die Notärztin gegen 20.15 Uhr den Tod diagnostizierte. Der sächsische Justizminister sagte auf der Pressekonferenz: „Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist aber leider geschehen.“ Sachsens Innenminister lehnte einen Rücktritt ab. Die Leiche von Al-Bakr wird zur Stunde obduziert.
Der Bundesinnenminister sagte, dass die Ermittlungen zu dem geplanten Anschlag auf einen Berliner Flughafen durch den Suizid von Al-Bakr erschwert werden. Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach sprach von einer Tragödie.
Dschaber al-Bakr stammte aus dem Südwesten von Syrien unweit der Golanhöhen. Im Februar 2015 kam er nach Deutschland, am 19. Februar 2015 wurde er in der Erstaufnahmestelle in München registriert und wurde zur Erstaufnahme nach Chemnitz verwiesen. Er erhielt – wie bei syrischen Kriegsflüchtlingen üblich – eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung und wurde dem Landkreis Nordsachsen zugewiesen, wo er in Eilenburg unterkam. Dschaber al-Bakr soll Deutschland im Frühjahr bis zum Spätsommer verlassen und sich mehrere Monate in der Türkei aufgehalten haben. Geprüft wird nach Aussagen aus Ermittlerkreisen, ob er von dort nach Syrien reiste und sich in einem Ausbildungslager islamistischer Terroristen schulen ließ. Nach Aussagen verfügte er nach der Rückkehr über auffällig hohe Bargeldbeträge in US-Dollar. Nach Hinweisen ausländischer Dienste, al-Bakr stehe mit der Terrormiliz Islamischer Staat in Verbindung, warnten der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor einer möglichen Gefährdung durch ihn.