Sturmgewehr G36: Verteidigungsministerium verliert gegen Lieferanten vor Gericht

Symbolfoto: © DomoK | wikipedia

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Das Verteidigungsministerium hat den Schadensersatz-Prozess um das G36-Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch verloren. Das Gericht urteilte, dass die Bundeswehr keine Ansprüche auf eine Rückzahlung hat. Es ging hierbei um die Treffsicherheit, die beispielsweise bei starker Hitze eingeschränkt sein soll. Ein Gutachten, das in Auftrag gegeben wurde, belegte, dass die Treffsicherheit bei starker Erhitzung auf bis zu sieben Prozent absackt – verlangt wird jedoch eine Treffsicherheit von mindestens 90 Prozent. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen kündigte an, das Urteil genau zu prüfen, bevor eventuell Revision beim Oberlandesgericht in Koblenz eingelegt wird. Die Bundeswehr hält an der Ausmusterung der insgesamt 167.000 G36-Sturmgewehre fest, hieß es am Freitag. Die Soldaten selbst sind jedoch zufrieden mit dem G36, das seit 18 Jahren von der Bundesweher verwendet wird. Das ergab eine vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung.

Für Heckler & Koch ging es in dem Verfahren darum einen drohenden Imageschaden abzuwenden.