Gerichtsurteil: VW kann fehlende Teile beschlagnahmen

Symbolfoto: © Rolf Krekeler | pixelio.de

Symbolfoto: © Rolf Krekeler     | pixelio.de
Symbolfoto: © Rolf Krekeler | pixelio.de
Volkswagen hat mit den beiden Zulieferern einstweilige Verfügungen vor Gericht erwirkt. Der Konzern kann die zur Produktion notwendigen Teile beschlagnahmen. Die beiden Teilzulieferer haben nach Angaben von VW die Belieferung vertragswidrig gestoppt. Bei dem Streit geht es um einen Getriebeteilebauer und einen Sitzbezugshersteller. Der Lieferstillstand der beiden Lieferanten führte bei Volkswagen zu einem Fabrikstillstand. Den Zulieferern drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Die Zulieferer geben jedoch Volkswagen selbst die Schuld für den Lieferstopp. Der Lieferstopp ist eine Folge davon, dass VW frist- und grundlos Aufträge bei den beiden Zulieferern gekündigt hat. Aufgrund der ausbleibenden Fahrzeugteile musste VW in Emden bereits Kurzarbeit für 20.000 Angestellte beantragen. Die Zulieferer sehen sich im Recht und teilten übereinstimmend mit, dass es um den Fortbestand der Unternehmen geht und der Lieferstopp eine Schutzmaßnahme gewesen sei. Volkswagen verliert durch den Lieferstopp jede Woche 100 Millionen Euro.

VW könnte durch die einstweilige Verfügung ab sofort Lastwagen und einen Gerichtsvollzieher in den Produktionsstandorten in Sachsen vorbei schicken und die Teile mitnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Teile bereits produziert sind und VW weiß, wo diese gelagert werden. Unklar bleibt weiterhin, warum die beiden Zulieferer den Streit eskalieren lassen. Der Umgang von VW mit den Zulieferern sei inakzeptabel, hieß es am Freitag.