Fall Böhmermann: Landgericht Hamburg verbietet Teile des Schmähgedichts

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

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Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag Teile des Schmähgedichts des Satirikers Jan Böhmermann verboten. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Gedicht ehrverletzend ist. Die Staatsanwaltschaft erließ gegen einige Passagen des Gedichts, auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan, eine einstweilige Verfügung. Böhmermann wurde damit untersagt die betroffenen Passagen zu wiederholen. Nach Angaben von „Spiegel Online“ handelt es sich besonders um die Passagen mit Sexualbezug. Der Anwalt von Jan Böhmenmann, Christian Schertz, hat die Entscheidung des Gerichts kritisiert. Er sagte, dass der Gerichtsbeschluss für falsch gehalten wird. Schertz ergänzte, dass das Gericht zwar anerkennt, dass es sich um Kunst handelt. Es macht dann jedoch den Fehler, bestimmte Aussagen herauszufiltern und zu verbieten, so der Medienanwalt am Dienstag.

In Mainz läuft ein weiteres Strafverfahren gegen Jan Böhmermann. Gegenstand der Strafanzeige gegen den Satiriker Jan Böhmermann ist ein Schmähgedicht in der ZDF-Sendung „Neo Royal“ vom 31. März in der er Erdoğan unter anderem als „Ziegenficker“ bezeichnete. Erdoğan sagte, dass die Beleidigung in dem Gedicht nicht nur gegen ihn gerichtet gewesen sei, sondern 78 Millionen Türken beleidigt wurden. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, meldete sich zu Wort und sagte, dass er das Gedicht nicht satirisch, sondern beleidigend findet.