Schmähgedicht: Staatsanwaltschaft will Böhmermann anhören

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

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In dem Strafverfahren der türkischen Regierung gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstagvormittag mit, dass Jan Böhmermann angehört werden soll. Erst nach der Anhörung soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Die Oberstaatsanwältin teilte mit, dass Jan Böhmermann, für den derzeit noch kein Verteidiger bestellt ist, Gehör zu gewähren sei. Erst nach der Anhörung wird entschieden, ob ein hinreichender Tatverdacht für ein Strafverfahren besteht. Am Dienstagvormittag ging auch die Ermächtigung der Bundesregierung ein, die es der Staatsanwaltschaft Mainz erlaubt, Ermittlungen gegen den 35-Jährigen einzuleiten – aufgrund des Strafverlangens aus der Türkei. Erdogan selbst hatte auch eine Strafanzeige gegen Jan Böhmermann gestellt.

Gegenstand der Strafanzeige ist ein Schmähgedicht in der ZDF-Sendung „Neo Royal“ vom 31. März in der er Erdoğan als „Ziegenficker“ bezeichnete. Erdoğan sagte, dass die Beleidigung in dem Gedicht nicht nur gegen ihn gerichtet gewesen sei, sondern 78 Millionen Türken beleidigt wurden. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, meldete sich zu Wort und sagte, dass er das Gedicht nicht satirisch, sondern beleidigend findet.
Jan Böhmermann selbst reagierte nicht auf die Entscheidung der Bundesregierung. Sein Anwalt teilte mit, dass die Entscheidung völlig überflüssig und ohne Not sei.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten die ausgestrahlte Satire als „bewusst verletzend“ bezeichnet.

Jan Böhmermann wird im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe drohen.