Fall Böhmermann: Bundeskanzlerin Merkel räumt Fehler ein

Symbolfoto: © Carl-Ernst Stahnke | pixelio.de

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Freitag Fehler im Umgang mit dem Satiriker Jan Böhmermann eingeräumt. Grundsätzlich sagte sie, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung korrekt gewesen sei. Sie bereut jedoch, dass sie, in Bezug auf das Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan, von „bewusst verletzend“ sprach. Diese Aussage betrachtet sie als „Fehler“. Durch ihre Vorbewertung sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zählt, erklärte die Kanzlerin. Angela Merkel hatte in der vergangenen Woche der Staatsanwaltschaft gestattet, Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann durchzuführen.

Gegenstand der Strafanzeige ist ein Schmähgedicht in der ZDF-Sendung „Neo Royal“ vom 31. März in der er Erdoğan als „Ziegenficker“ bezeichnete. Erdoğan sagte, dass die Beleidigung in dem Gedicht nicht nur gegen ihn gerichtet gewesen sei, sondern 78 Millionen Türken beleidigt wurden. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, meldete sich zu Wort und sagte, dass er das Gedicht nicht satirisch, sondern beleidigend findet.
Jan Böhmermann selbst reagierte nicht auf die Entscheidung der Bundesregierung. Sein Anwalt teilte mit, dass die Entscheidung völlig überflüssig und ohne Not sei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten die ausgestrahlte Satire als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Jan Böhmermann wird im Falle einer Verurteilung eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe drohen.