Fall Böhmermann: Bundesregierung genehmigt Strafverfahren

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

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Am Freitagmittag trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Kamera und teilte mit, dass ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann geführt werden darf. An der Abstimmung war das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt sowie das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium beteiligt. Bundesaußenminister Steinmeier teilte mit, dass die SPD sich gegen ein Strafverlangen aussprach. Am Ende zählte jedoch die Stimme der Kanzlerin. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann teilte auf Twitter mit: „Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wegen Majestätsbeleidigung passt nicht in moderne Demokratie.“ Rückhalt bekommt die Kanzlerin aus den Reihen der CDU. „Satire darf alles aber nicht beleidigen“, hieß es aus CDU-Kreisen. Kritische Töne kamen auch von der Linkspartei. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht teilte ihre Meinung im sozialen Netzwerk Facebook mit. Sie schrieb: „Kanzlerin Merkel ist nicht nur feige, sondern auch unehrlich: Ein Strafverfahren gegen Böhmermann ist nicht zwangsläufig. Es kommt nur deshalb zustande, weil die Bundesregierung einer Strafverfolgung zugestimmt hat. Das sollte Merkel zumindest zugeben, wenn sie schon vor dem Despoten Erdoğan in unerträglicher Weise kuscht. Ich finde: Wenn Terror-Paten die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns in Frage stellen können, dann läuft wirklich etwas ganz gehörig schief in diesem Land.“ Auch die Grünen bezeichneten die Entscheidung der Bundesregierung als falsch. Die Medienverbände sprachen von einem „Wink in die verkehrte Richtung“. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass Bundeskanzlerin Merkel den Paragrafen 103 abschaffen will. „Majestätsbeleidigung gehört nicht in den Strafkodex einer modernen Demokratie“, sagte sie.

Gegenstand der Strafanzeige ist ein Schmähgedicht in der ZDF-Sendung „Neo Royal“ vom 31. März in der er Erdoğan als „Ziegenficker“ bezeichnete. Erdoğan sagte, dass die Beleidigung in dem Gedicht nicht nur gegen ihn gerichtet gewesen sei, sondern 78 Millionen Türken beleidigt wurden. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, meldete sich zu Wort und sagte, dass er das Gedicht nicht satirisch, sondern beleidigend findet.

Jan Böhmermann selbst reagierte nicht auf die Entscheidung der Bundesregierung. Sein Anwalt teilte mit, dass die Entscheidung völlig überflüssig und ohne Not sei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten die ausgestrahlte Satire als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Jan Böhmermann würde im Falle einer Verurteilung eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe drohen.