
Gegenstand der Strafanzeige ist ein Schmähgedicht in der ZDF-Sendung „Neo Royal“ vom 31. März in der er Erdoğan als „Ziegenficker“ bezeichnete. Erdoğan sagte, dass die Beleidigung in dem Gedicht nicht nur gegen ihn gerichtet gewesen sei, sondern 78 Millionen Türken beleidigt wurden. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, meldete sich zu Wort und sagte, dass er das Gedicht nicht satirisch, sondern beleidigend findet.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten die ausgestrahlte Satire als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Merkel betonte dabei den hohen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Jan Böhmermann würde im Falle einer Verurteilung theoretisch eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe drohen.