Abschiebungen: Österreich hat ein Asyl-Schnellverfahren an den Grenzen angekündigt

Symbolfoto: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) | pixelio.de

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Österreich will jährlich maximal 37.500 Asylanträge genehmigen und somit gegen die Einhaltung rechtlicher Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union (EU) verstoßen. Juristisch betrachtet ist dieses Vorgehen äußerst fragwürdig. Ab Mitte Mai will Österreich Flüchtlinge schon direkt an der Grenze mit Hilfe eines Asyl-Schnellverfahrens zurückweisen. Die Minister sprachen am Mittwoch von einem „Notfallmechanismus“ im Asylgesetz. Es sollen Registrierzentren direkt an den Grenzen aufgebaut werden. In diesen Registrierzentren dürfen Flüchtlinge bis zu 120 Stunden lang festgehalten werden, um in Erfahrung zu bringen, ob Asyl gewährt wird der nicht, hieß es am Mittwoch. Das erklärte Ziel soll sein, dass damit die in Österreich eintreffenden Schutzsuchenden direkt in ein anderes sicheres Nachbarland zurückgewiesen werden.

Vollkommen unklar ist noch, wie Österreich die Nachbarländer dazu bewegen will die Schutzsuchenden „zurückzunehmen“. So will Österreich den Flüchtlingsansturm verhindern. Mit den Schnellverfahren soll innerhalb von wenigen Stunden festgestellt werden können, ob Gründe gegen eine Zurückweisung in ein Nachbarland vorliegen.

Österreich sieht sich durch die Schutzsuchenden am Ende seiner Leistungsfähigkeit. Der österreichische Bundeskanzler Faymann rief Deutschland erneut auf, ein klares Signal in Sachen Flüchtlingspolitik zu setzen.