Verschärfung des Asylrechts: Flüchtlinge können schneller abgeschoben werden

Symbolfoto: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) | pixelio.de

Symbolfoto: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)    | pixelio.de
Symbolfoto: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) | pixelio.de
Der Bundestag hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit für das Asylpaket II gestimmt und es beschlossen. Es gab 429 Ja-Stimmen, 147 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen der Abgeordneten. Ab sofort werden Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsländern“ in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, in denen ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden. Während ihres Aufenthalts gilt dort eine strenge Residenzpflicht. Das bedeutet, dass sie den Bezirk, in dem sich die Aufnahmeeinrichtung befindet, nicht verlassen dürfen. Wenn sie dagegen verstoßen ruht das Asylverfahren und Leistungen werden sofort gestrichen.

Für eine ausgewählte Gruppe von Schutzsuchenden soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Zu dieser Gruppe gehören Schutzsuchende die keinen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben aber dennoch nicht zurückgeschickt werden, weil ihnen dort Folter oder die Todesstrafe drohen würde. Weiterhin werden durch das Asylpaket II Abschiebungen beispielsweise wegen Erkrankungen erleichtert. Flüchtlingshelfer lehnten die geplante Verschärfung des Asylrechts ab. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin-Göring-Eckardt kritisierte die Pläne zum Familiennachzug. Sie fragte: „Was sagt der 14-Jährige jetzt zu seiner Mutter am Telefon?“ „Ihr könnt nicht nachkommen?“