Paracelsus-Klinik Osnabrück: Viele offene Fragen nach tödlichem Unfall

Symbolfoto: © burntimes

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In der Osnabrücker Paracelsus-Klinik ist eine 77-jährige Patientin durch ein medizinisches Gerät getötet worden. Es gab einen technischen Defekt der nuklearmedizinischen Gamma-Kamera. Dieser Defekt hatte für die Patientin tödliche Folgen. Das bestätigte ein Gutachten, das die Versicherung der niedersächsischen Paracelsus-Klinik in Auftrag gegeben hatte. Möglicherweise hätte der technische Fehler bei einer routinemäßigen Wartung erkannt werden müssen. Das Klinikpersonal sei unschuldig, weil das Gerät ordnungsgemäß bedient wurde. Der Zwischenfall mit der 77-jährigen Patientin ereignete sich bereits Anfang Januar. Die Patientin legte sich unter das Gerät, weil Fotos gemacht werden sollten, die die Funktionen der inneren Organe darstellen. Der 300 Kilogramm schwere Kopf der Kamera fuhr zunächst korrekt herunter. Plötzlich ließ sich das Gerät jedoch nicht mehr stoppen und drückte mit starker Kraft auf den Kopf der Frau. Sie starb drei Tage nach der Untersuchung an den Folgen der schweren Kopfverletzungen. Nach Angaben der Klinik wurde die Gamma-Kamera eine Woche vor dem Unglück gewartet und ohne Beanstandungen freigegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Ermittlungen ergaben, dass es zu zwei technischen Schwierigkeiten gekommen war. Die Gamma-Kamera wird mit Hilfe einer Kette betrieben. Diese Kette wird durch ein Zahnrad bewegt. Das Zahnrad war schief, sodass die Kette nicht korrekt geführt wurde. Im Normalfall gibt es für diesen Fall eine Absicherung, die das Zahnrad sofort stoppt, sobald es nicht korrekt funktioniert. Auch diese hatte versagt. Die Mitarbeiter tasteten den Not-Aus-Knopf mehrfach ohne Erfolg. Der Kamerakopf ließ sich nicht anhalten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersucht den Vorfall. Eine Risiko-bewertung soll Aufschluss darüber geben, wie gefährlich der Antrieb von den Gamma-Kameras ist. Diese Risikobewertung kann je nach Ergebnis zur Rücknahme des Gerätes auf dem Markt führen.