Urteil nach Selbstjustiz in Freiburg: Vater tötete Vergewaltiger seiner Tochter gemeinsam mit seinem Sohn

Symbolfoto: © Rike | pixelio.de

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Das Landgericht in Freiburg hat am Montagvormittag ein Urteil im Fall der tödlichen Selbstjustiz gegen einen 18-jährigen Schüler und seinen Vater gesprochen. Der 18-Jährige wurde zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach ihn am Montag des Mordes schuldig, nachdem er zugegeben hatte im Juni 2014 in Neuenburg am Rhein gemeinsam mit seinem 48-jährigen Vater den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und getötet zu haben. Der angeklagte Vater wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Schüler war zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt. Deswegen wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Der 27-jährige Vergewaltiger starb noch am Tatort. Bei der anschließenden Obduktion wurden 23 Messerstiche in Körper, Gesicht und Hals ermittelt. Die Polizei fahndete nach dem flüchtigen Vergewaltiger in den Tagen, konnte ihn jedoch nicht ausfindig machen, weil er untergetaucht war. Die Familie, die den Mann anzeigte, machte sich selbstständig auf die Suche. Den entscheidenen Hinweis lieferte ein Bekannter des Sohnes. Bei ihm hatte sich der Flüchtige gemeldet und gefragt, ob er Haschisch für ihn habe. Der Bekannte gab daraufhin sofort dem Bruder des Vergewaltigungsopfers Bescheid. Anschließend stellten sie dem Täter eine Falle. Der mutmaßliche Vergewaltiger wurde für den angeblichen Drogendeal auf einen Pendlerparkplatz an der Autobahnausfahrt Müllheim/Neuenburg gelockt. Dort warteten anstelle eines Drogendealers der Vater und der Sohn des Vergewaltigungsopfers auf ihn. Die Kontaktperson und ein weiterer Freund von ihm waren ebenfalls dabei, als der 27-Jährige niedergestochen wurde. Die zwei Komplizen sind 19 und 21 Jahre alt und wurden ebenfalls angeklagt und verurteilt. Der 21-Jährige hat das Opfer nach Überzeugung des Gerichts festgehalten. Er muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.